Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß §10 ArbSchG und ASR A2.2.


Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt an, dass „eine ausreichende Anzahl“ von Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult werden muss. Als Faustformel gilt, dass es mindestens 5 Prozent sein sollen.
Diese Zahl kann allerdings aufgrund der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens auch höher Ausfallen. Als einfaches Beispiel sei genannt: Ein Fachgeschäft für Feuerwerksbedarf hat ein anderes Risiko als ein Schwimmbad; ein Chemieunternehmen eine andere Gefährdung als ein Bekleidungsgeschäft, usw.
Ihre Brandschutz- und Evakuierungshelfer müssen dann regelmäßig fortgebildet werden. Hier gilt, dass alle drei Jahre oder bei markanten Änderungen (z.B. Änderung von Flucht- und Rettungsplänen oder Feuerlöscheinrichtungen) eine Schulung empfehlenswert ist.

In unserer Schulung „Brandschutz- und Evakuierungshelfer“ lernen Sie:
- Rechtliche Grundlagen zum Thema Brandschutz
- Grundzüge des Vorbeugenden Brandschutzes
- Aufgaben und Rechte des Brand- und Evakuierungshelfers
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (Inkl. praktischer Übung)
- Unterschiede der einzelnen Handfeuerlöschgeräte (Schaumlöscher, Pulverlöscher, Wassernebellöscher, etc.)
- Erkennen von Brandgefahren und/oder Gefahren für eine effektive Evakuierung
- Verhalten im Brandfall
- Flucht- und Rettungspläne sowie damit verbundene rechtliche Anforderungen
- Organisation und Auswahl von Sammelplätzen
- Unterstützung des Geschäftsführerenden bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
- Sicherstellung der Möglichkeit der selbstständigen Flucht aller Beschäftigten
Brandschutz- und Evakuierungshelfer
Tag | Datum | Zeit | Ort | Verfügbare Plätze | Anmelden |
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Freitag | 21.04.2023 | 10:00 – 15:00 | Alleestraße 122-124, Remscheid | 5 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Sonntag | 21.05.2023 | 10:00 – 15:00 | Alleestraße 122-124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Freitag | 16.06.2023 | 10:00 – 15:00 | Alleestraße 122-124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Samstag | 15.07.2023 | 10:00 – 15:00 | Alleestraße 122-124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Freitag | 18.08.2023 | 10:00 – 15:00 | Alleestraße 122-124, Remscheid | 11 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Samstag | 23.09.2023 | 10:00 – 15:00 | Alleestraße 122-124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Freitag | 06.10.2023 | 10:00 – 15:00 | Alleestraße 122-124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Samstag | 18.11.2023 | 10:00 – 15:00 | Alleestraße 122-124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Freitag | 15.12.2023 | 10:00 – 15:00 | Alleestraße 122-124, Remscheid | 11 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Kontakt
Ansprechpartnerin Organisation, Terminkoordinierung sowie Abrechnung:
Carmen Fahrentrapp
Koordinatorin Breiten- sowie Betriebsersthelferausbildung
Alleestraße 122-124, 42853 Remscheid
Telefon: 02191-9235-14, Fax: 02191-9235-90,
E-Mail: C.Fahrentrapp@drk-remscheid.de
Ansprechpartner Fachliches, Fragen sowie Beschwerden:
Marcel Arndt
Kreisausbildungsleiter
Alleestraße 122-124, 42853 Remscheid
Telefon: 02191-9235-81, Fax: 02191-9235-90,
E-Mail: M.Arndt@drk-remscheid.de