Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß §10 ArbSchG und ASR A2.2.

Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 sowie DGUV-Information 205-023.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt an, dass „eine ausreichende Anzahl“ von Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult werden muss. Als Faustformel gilt, dass es mindestens 5 Prozent sein sollen.

Diese Zahl kann allerdings aufgrund der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens auch höher Ausfallen. Als einfaches Beispiel sei genannt: Ein Fachgeschäft für Feuerwerksbedarf hat ein anderes Risiko als ein Schwimmbad; ein Chemieunternehmen eine andere Gefährdung als ein Bekleidungsgeschäft, usw.

Ihre Brandschutz- und Evakuierungshelfer müssen dann regelmäßig fortgebildet werden. Hier gilt, dass alle drei Jahre oder bei markanten Änderungen (z.B. Änderung von Flucht- und Rettungsplänen oder Feuerlöscheinrichtungen) eine Schulung empfehlenswert ist.

In unserer Schulung „Brandschutz- und Evakuierungshelfer“ lernen Sie:

  • Rechtliche Grundlagen zum Thema Brandschutz
  • Grundzüge des Vorbeugenden Brandschutzes
  • Aufgaben und Rechte des Brand- und Evakuierungshelfers
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (Inkl. praktischer Übung)
  • Unterschiede der einzelnen Handfeuerlöschgeräte (Schaumlöscher, Pulverlöscher, Wassernebellöscher, etc.)
  • Erkennen von Brandgefahren und/oder Gefahren für eine effektive Evakuierung
  • Verhalten im Brandfall
  • Flucht- und Rettungspläne sowie damit verbundene rechtliche Anforderungen
  • Organisation und Auswahl von Sammelplätzen
  • Unterstützung des Geschäftsführerenden bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Sicherstellung der Möglichkeit der selbstständigen Flucht aller Beschäftigten

Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Tag Datum Zeit Ort Verfügbare Plätze Anmelden
Freitag 10.01.2025 11:00–16:00 Alleestraße 124, Remscheid 8 von 12 Plätzen verfügbar Hier anmelden
Sonntag 23.02.2025 11:00–16:00 Alleestraße 124, Remscheid 12 von 12 Plätzen verfügbar Hier anmelden
Sonntag 30.03.2025 11:00–16:00 Alleestraße 124, Remscheid 12 von 12 Plätzen verfügbar Hier anmelden
Freitag 11.04.2025 11:00–16:00 Alleestraße 124, Remscheid 12 von 12 Plätzen verfügbar Hier anmelden
Freitag 06.06.2025 11:00–16:00 Alleestraße 124, Remscheid 12 von 12 Plätzen verfügbar Hier anmelden
Sonntag 29.06.2025 11:00–16:00 Alleestraße 124, Remscheid 12 von 12 Plätzen verfügbar Hier anmelden
Sonntag 24.08.2025 Schulferien 11:00–16:00 Alleestraße 124, Remscheid 12 von 12 Plätzen verfügbar Hier anmelden
Freitag 12.09.2025 11:00–16:00 Alleestraße 124, Remscheid 12 von 12 Plätzen verfügbar Hier anmelden
Freitag 17.10.2025 Schulferien 11:00–16:00 Alleestraße 124, Remscheid 12 von 12 Plätzen verfügbar Hier anmelden
Sonntag 02.11.2025 11:00–16:00 Alleestraße 124, Remscheid 12 von 12 Plätzen verfügbar Hier anmelden
Sonntag 07.12.2025 11:00–16:00 Alleestraße 124, Remscheid 12 von 12 Plätzen verfügbar Hier anmelden
Freitag 12.12.2025 11:00–16:00 Alleestraße 124, Remscheid 12 von 12 Plätzen verfügbar Hier anmelden

Kontakt

Ansprechpartnerin Organisation, Terminkoordinierung sowie Abrechnung:

Carmen Fahrentrapp
Koordinatorin Breiten- sowie Betriebsersthelferausbildung

Alleestraße 122-124, 42853 Remscheid
Telefon: 02191-9235-14, Fax: 02191-9235-90,
E-Mail: C.Fahrentrapp@drk-remscheid.de

Ansprechpartner Fachliches, Fragen sowie Beschwerden:

Marcel Arndt
Kreisausbildungsleiter

Alleestraße 122-124, 42853 Remscheid
Telefon: 02191-9235-81, Fax: 02191-9235-90,
E-Mail: M.Arndt@drk-remscheid.de