Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß §10 ArbSchG und ASR A2.2.
Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 sowie DGUV-Information 205-023.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt an, dass „eine ausreichende Anzahl“ von Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult werden muss. Als Faustformel gilt, dass es mindestens 5 Prozent sein sollen.
Diese Zahl kann allerdings aufgrund der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens auch höher Ausfallen. Als einfaches Beispiel sei genannt: Ein Fachgeschäft für Feuerwerksbedarf hat ein anderes Risiko als ein Schwimmbad; ein Chemieunternehmen eine andere Gefährdung als ein Bekleidungsgeschäft, usw.
Ihre Brandschutz- und Evakuierungshelfer müssen dann regelmäßig fortgebildet werden. Hier gilt, dass alle drei Jahre oder bei markanten Änderungen (z.B. Änderung von Flucht- und Rettungsplänen oder Feuerlöscheinrichtungen) eine Schulung empfehlenswert ist.
In unserer Schulung „Brandschutz- und Evakuierungshelfer“ lernen Sie:
- Rechtliche Grundlagen zum Thema Brandschutz
- Grundzüge des Vorbeugenden Brandschutzes
- Aufgaben und Rechte des Brand- und Evakuierungshelfers
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (Inkl. praktischer Übung)
- Unterschiede der einzelnen Handfeuerlöschgeräte (Schaumlöscher, Pulverlöscher, Wassernebellöscher, etc.)
- Erkennen von Brandgefahren und/oder Gefahren für eine effektive Evakuierung
- Verhalten im Brandfall
- Flucht- und Rettungspläne sowie damit verbundene rechtliche Anforderungen
- Organisation und Auswahl von Sammelplätzen
- Unterstützung des Geschäftsführerenden bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
- Sicherstellung der Möglichkeit der selbstständigen Flucht aller Beschäftigten
Brandschutz- und Evakuierungshelfer
Tag | Datum | Zeit | Ort | Verfügbare Plätze | Anmelden |
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Freitag | 10.01.2025 | 11:00–16:00 | Alleestraße 124, Remscheid | 8 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Sonntag | 23.02.2025 | 11:00–16:00 | Alleestraße 124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Sonntag | 30.03.2025 | 11:00–16:00 | Alleestraße 124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Freitag | 11.04.2025 | 11:00–16:00 | Alleestraße 124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Freitag | 06.06.2025 | 11:00–16:00 | Alleestraße 124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Sonntag | 29.06.2025 | 11:00–16:00 | Alleestraße 124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Sonntag | 24.08.2025 Schulferien | 11:00–16:00 | Alleestraße 124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Freitag | 12.09.2025 | 11:00–16:00 | Alleestraße 124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Freitag | 17.10.2025 Schulferien | 11:00–16:00 | Alleestraße 124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Sonntag | 02.11.2025 | 11:00–16:00 | Alleestraße 124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Sonntag | 07.12.2025 | 11:00–16:00 | Alleestraße 124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Freitag | 12.12.2025 | 11:00–16:00 | Alleestraße 124, Remscheid | 12 von 12 Plätzen verfügbar | Hier anmelden |
Kontakt
Ansprechpartnerin Organisation, Terminkoordinierung sowie Abrechnung:
Carmen Fahrentrapp
Koordinatorin Breiten- sowie Betriebsersthelferausbildung
Alleestraße 122-124, 42853 Remscheid
Telefon: 02191-9235-14, Fax: 02191-9235-90,
E-Mail: C.Fahrentrapp@drk-remscheid.de
Ansprechpartner Fachliches, Fragen sowie Beschwerden:
Marcel Arndt
Kreisausbildungsleiter
Alleestraße 122-124, 42853 Remscheid
Telefon: 02191-9235-81, Fax: 02191-9235-90,
E-Mail: M.Arndt@drk-remscheid.de