Ambulante Pflege: Das müssen Sie wissen

Mit einem hoch motivierten, kompetenten Team aus ausgebildeten Pflegekräften ist unser Ziel, die Selbständigkeit alter, kranker oder hilfsbedürftiger Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Damit trägt die häusliche Pflege dazu bei, eine Heimunterbringung oder einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder bestenfalls ganz zu vermeiden.

Die Leistungen richten sich nach Pflegestufe und individuellen Anforderungen und teilen sich auf in Grund- und Behandlungspflege.

© Andre Zelck / DRK-Service GmbH

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztliches Rezept zur häuslichen Pflege haben

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie zum Beispiel bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie Verbandwechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung

Was ist, wenn meine Angehörigen in den Urlaub fahren?
Können Ihre Angehörigen bzw. eine andere Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen Ihre Pflege vorrübergehend nicht übernehmen, trägt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens seit sechs Monaten in einen Pflegegrad eingestuft sind. Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr. Das Geld kann auch zur stundenweisen Leistungserbringung genutzt werden, etwa wenn Ihre Pflegeperson selbst Termine wahrnehmen muss und Sie während dieser Zeit nicht versorgen kann.  Auch hier springt der ambulante Pflegedienst des DRK-Remscheid ein und übernimmt während der Abwesenheit die Betreuung und individuelle Hilfen. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Wer hilft mir, wenn ich aus dem Krankenhaus komme?
Auch wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause noch Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen zur Seite. Unter anderem erhalten Patienten Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber noch nicht rehafähig sind und wenn sie kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben.
Die Hilfestellung umfasst die Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zum genannten Höchstbetrag von derzeit 1.612 Euro. Bis zu vier Wochen im Jahr können Sie diesen Anspruch geltend machen.

Wo kann ich mehr erfahren?
Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Pflegedienstleiterin Adriana Lopinto gerne zur Verfügung. Sie berät Sie anhand Ihrer individuellen Situation und klärt auch die Fragen der Finanzierung. Anschließend erhalten Sie ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung bzw. keine Einstufung in einen Pflegegrad haben, können Sie dasselbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Kontakt

Ansprechpartnerin:
Adriana Lo Pinto
Dresdner Straße 16-22, 42859 Remscheid
Telefon: 0 21 91 – 92 35 20, Fax: 0 21 91 – 92 35 21
E-Mail: A.LoPinto@drk-remscheid.de