Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Ausbildungsveranstaltungen des DRK Kreisverband Remscheid e.V., Alleestr. 122-124, 42853 Remscheid

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Anbieter

Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Remscheid e.V. (im Folgenden „DRK“) ist Anbieter der in diesen AGB geregelten Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (im Folgenden „Schulungen“).

1.2 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Schulungen, die zwischen dem DRK und Unternehmen (§ 14 BGB) oder Verbrauchern (§ 13 BGB) geschlossen werden – unabhängig des zur Anmeldung genutzten Mediums.

1.3 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Daten dienen ausschließlich der internen Abwicklung (z. B. Erstellung von Teilnahmebescheinigungen, Abrechnung mit BG/UK, Erinnerung an Auffrischungen). Vertragspartner sind verpflichtet, ihre Teilnehmenden über diese Datennutzung zu informieren. Weitere Details finden sich in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des DRK (abrufbar unter https://drk-remscheid.de/erste-hilfe-datenschutzverordnung).

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@drk-bbs.de. Die Kontaktdaten sind darüber hinaus im Internet unter www.drk-bbs.de/die-bbs/ansprechpartner verfügbar.

1.4 Anmeldung

Die Anmeldung zu Schulungen erfolgt über das Portal www.drk-remscheid.de, per E-Mail, Fax, Post oder Telefon. Mit der Anmeldung – unabhängig des zur Anmeldung genutzten Mediums – wird bestätigt, dass die AGB (einzusehen auf  https://drk-remscheid.de/schulungs_agb) zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert wurden.

Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmende eine Anmeldebestätigung über das System „HiOrg-Server“. Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Bestätigung zustande.

Im Fall einer Überbuchung wird der Vertragspartner unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt dann nicht zustande.

1.5 Haftung

Die Teilnahme an Schulungen sowie die Nutzung der DRK-Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche gegen das DRK sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Pflichtverletzungen, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), haftet das DRK auch bei leichter Fahrlässigkeit. Das DRK haftet nicht für Schäden aus privaten Fahrgemeinschaften oder für den Verlust mitgebrachter Wertgegenstände.

2. Leistungen des DRK

2.1 Art und Umfang

Die Inhalte und der Ablauf richten sich nach der jeweiligen Kursbeschreibung auf www.drk-remscheid.de. Änderungen im Ablauf sind zulässig, sofern die Schulung weiterhin die für die Qualifikation erforderlichen Inhalte vermittelt.

2.2 Teilnahmebescheinigungen

Teilnehmende erhalten nach erfolgreicher und vollständiger Teilnahme eine Bescheinigung. Ersatzbescheinigungen werden gegen eine Gebühr von 10 € ausgestellt, sofern die Teilnahme nachweisbar ist (z. B. über Teilnehmerliste).

3. Ausschluss von Teilnehmenden

Das DRK kann Teilnehmende mit sofortiger Wirkung von einer Schulung ausschließen, wenn:

  • sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen,
  • sie den Ablauf erheblich stören oder bewusst boykottieren,
  • sie sich respektlos, beleidigend oder diskriminierend gegenüber anderen verhalten.

Das DRK verpflichtet sich den sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes (Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit, Universalität). Verhalten, das diesen Grundsätzen widerspricht oder das respektvolle Miteinander gefährdet, führt zum Ausschluss.

Ein Anspruch auf Rückerstattung von Kursgebühren besteht in diesen Fällen nicht.

4. Absagen, Storno- und Umbuchungsgebühren

4.1 Absage durch das DRK

Das DRK kann Schulungen absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl (in der Regel 6 Personen) nicht erreicht wird oder bei höherer Gewalt/Krankheit. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.

4.2 Absage durch den Vertragspartner

Die Absage durch den Vertragspartner erfolgt schriftlich und wird ebenso durch das DRK bestätigt.

Durch die Absage entstehen Stornierungsgebühren. Diese variieren in der Höhe nach dem Zeitpunkt der Absage:

  • Bis 14 Tage vor Beginn: kostenlos
  • 13 bis 1 Tag vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr der zu stornierende Schulung
  • Am Kurstag/Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr der zu stornierende Schulung

Das DRK kann in eigenem Ermessen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf Storno-/Umbuchungsgebühren zu verzichten.

Die Stellung eines Ersatzteilnehmenden ist möglich.

5. Entgelte und Zahlung

Die aktuellen Gebühren sind im jeweiligen Anmeldeprozess, vor Abschluss des Vertrages, deutlich veröffentlicht.

Für Betriebsersthelfer werden die Kosten in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen, sofern die erforderlichen Formulare vom Auftraggeber vollständig und korrekt beantragt bzw. ausgefüllt wurden. Diese Unterlagen müssen spätestens am Schulungstag vorliegen.

Liegen die Formulare nicht ordnungsgemäß vor oder wird die Kostenübernahme durch die BG/UK abgelehnt, ist das DRK berechtigt, die Schulung zum regulären Selbstzahlerpreis gegenüber der anmeldenden Firma abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt in jedem Fall durch das DRK.

Zahlungen können per Bar, EC-Karte, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal oder Rechnung (nach Ermessen des DRK) erfolgen. Sollte eine der genannten Zahlungsarten aufgrund technischer oder organisatorischer Gründe im Einzelfall nicht verfügbar sein, besteht kein Anspruch auf Nutzung dieser Zahlungsmethode. In diesem Fall ist die Zahlung mit einer anderen angebotenen Zahlungsart, im Bedarfsfall in bar, vorzunehmen.

Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. oder sind von der Umsatzsteuer befreit

Nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten berechtigen nicht zur Gebührenermäßigung.

Für geschlossene bzw. Inhouse-Schulungen, die nicht in den Räumlichkeiten des DRK, sondern beim Auftraggeber stattfinden, wird zusätzlich eine Logistikpauschale von 30 € pro Schulung berechnet.

6. Teilnehmerzahlen

Bei offenen Schulungen gelten die auf der Website (www.drk-remscheid.de) angegebenen maximalen Teilnehmerzahlen.

Bei geschlossenen bzw. Inhouse-Schulungen gilt zusätzlich eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl. Diese beläuft sich auf 12 Teilnehmende für Schulungen welche Montag bis Freitag stattfinden bzw. 15 Teilnehmende für Schulungen die Samstag stattfinden bzw. 20 Teilnehmenden für Schulungen die Sonntag stattfinden.

Wird diese unterschritten, berechnet das DRK die Differenz zu dieser Mindestteilnehmerzahl pro fehlendem Teilnehmenden gemäß Schulungspreis.

7. Qualitätsversprechen

Das DRK Kreisverband Remscheid e.V. verpflichtet sich, alle Schulungen nach den jeweils aktuellen fachlichen und rechtlichen Standards durchzuführen.

Grundlage des Unterrichts sind die gültigen Leitfäden und Empfehlungen des Deutschen Roten Kreuzes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie weiterer einschlägiger Fachgremien. Unsere Lehrkräfte unterrichten nach bestem Wissen und Gewissen, regelmäßig fortgebildet und mit pädagogischer sowie fachlicher Qualifikation. Alle Formalien und gesetzlichen Vorgaben (z. B. DGUV Grundsatz 304-001) werden eingehalten. Teilnehmende können sich darauf verlassen, dass ihre Ausbildung beim DRK Kreisverband Remscheid rechtskonform, fachlich fundiert und nach dem höchsten aktuellen Ausbildungsstandard erfolgt.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

9. Gerichtsstand

Für Verträge mit Unternehmen gilt Remscheid als Gerichtsstand.

Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.

10. Gültigkeit

Diese AGB treten am 01.01.2026 in Kraft.

⇒ Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Download finden Sie hier.