Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Ausbidlung gemäß §10 ArbSchG und ASR A2.2.

Ein funktionierender Brandschutz gehört zu den wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen in jedem Unternehmen. Neben technischen Einrichtungen ist vor allem entscheidend, dass Beschäftigte wissen, wie sie im Brandfall richtig reagieren.

Das Arbeitsschutzgesetz (§10 ArbSchG), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) sowie die DGUV-Information 205-023 sehen deshalb vor, dass eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausgebildet wird.

Als allgemeine Orientierung gilt, dass mindestens 5 % der Beschäftigten entsprechend geschult sein sollten. Abhängig von der Gefährdungsbeurteilung eines Unternehmens kann dieser Anteil jedoch auch höher liegen. Denn die Risiken unterscheiden sich deutlich: Ein Fachgeschäft für Feuerwerkskörper stellt andere Anforderungen an den Brandschutz als ein Bekleidungsgeschäft, ein Chemiebetrieb andere als ein Schwimmbad.

Auch nach der Ausbildung ist eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse wichtig. Eine Fortbildung wird in der Regel alle drei Jahre empfohlen oder immer dann, wenn sich relevante Rahmenbedingungen ändern – zum Beispiel durch neue Flucht- und Rettungspläne oder Veränderungen bei den Feuerlöscheinrichtungen.

In unserer Schulung „Brandschutz- und Evakuierungshelfer“ vermitteln wir die notwendigen Kenntnisse, um im Brandfall schnell und richtig zu handeln. Die Teilnehmenden lernen unter anderem:

  • rechtliche Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes

  • Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes

  • Aufgaben und Verantwortung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern

  • Funktionsweise und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen (inklusive praktischer Übungen)

  • Unterschiede zwischen verschiedenen Feuerlöschgeräten

  • das Erkennen von Brandgefahren und Evakuierungsrisiken

  • richtiges Verhalten im Brandfall

  • Aufbau und Bedeutung von Flucht- und Rettungsplänen

  • Organisation von Sammelplätzen

  • Unterstützung der Unternehmensleitung bei der Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen

  • Maßnahmen zur sicheren Evakuierung aller Beschäftigten

Die Schulung verbindet theoretische Grundlagen mit praktischen Übungen und bereitet die Teilnehmenden darauf vor, im Ernstfall verantwortungsvoll und sicher zu handeln.

Kosten

Die Kosten belaufen sich auf 95,00 Euro pro Teilnehmer. Wenn Sie die Schulung für den Arbeitgeber machen ist eine Zahlung per Rechnung möglich.

Kontakt

Ansprechpartnerin Organisation, Terminkoordinierung sowie Abrechnung:

Carmen Fahrentrapp
Terminkoordinatorin Breitenausbildung

Alleestraße 122-124, 42853 Remscheid
Telefon: 02191-9235-14, Fax: 02191-9235-90,
E-Mail: C.Fahrentrapp@drk-remscheid.de

Ansprechpartner Fachliches, Fragen sowie Beschwerden:

Marcel Arndt
Abteilungsleiter Aus-, Fort- und Weiterbildung

Alleestraße 122-124, 42853 Remscheid
Telefon: 02191-9235-81, Fax: 02191-9235-90,
E-Mail: M.Arndt@drk-remscheid.de